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10 wertvolle Spartipps für die Corona-Krise
10 wertvolle Spartipps für die Corona-Krise

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Die Corona-Pandemie hat auf eine beispiellose Weise die Wirtschaft aus dem Takt gebracht. Weltweit droht eine Rezession, der Dax ist abgestürzt. Millionen Deutsche sind in Kurzarbeit. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler machen sich Sorgen, da Aufträge wegbrechen. Hier geben wir Ihnen zehn Spartipps, um für die Corona-Krise gewappnet zu sein.
Spartipp 1: Kosten für nicht angetretene Reisen erstatten lassen

Da immer mehr Staaten ihre Grenzen schließen, können viele Konsumenten eine gebuchte Reise nicht antreten. Die Fluggesellschaften müssen in diesem Fall den Ticketpreis ersetzen. Sobald eine Flugreise gestrichen wurde, setzt sich die Airline mit ihren Kunden in Verbindung. Dagegen können die Kosten für Hotelübernachtungen in der Regel nicht erstattet werden. Eine Kostenerstattung ist allenfalls möglich, wenn Flugreise und Hotel im Paket gekauft wurden. Touristen, die ihren Urlaub wegen der Corona-Schutzmaßnahmen vorzeitig abbrechen mussten, brauchen nur den jeweiligen Anteil am Urlaub zu bezahlen. Der restliche Betrag wird vom Veranstalter erstattet.

Spartipp 2: Für geplante Reisen Rücktrittsversicherung abschließen

Wer jetzt eine Reise buchen möchte, sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Denn wenn man aufgrund einer Infizierung mit dem Coronavirus oder eines entsprechenden Verdachts eine geplante Reise stornieren muss, wird die Versicherung die Kosten wohl nicht übernehmen.

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Insofern kann der Abschluss einer Versicherung verhindern, dass im Zuge von Corona höhere Kosten entstehen. Zu beachten ist dabei aber die Möglichkeit, sich während der Reise zu infizieren. Es ist nicht klar, inwieweit Versicherer Kosten erstatten, die durch Quarantänemaßnahmen wirksam werden.

Spartipp 3: Kosten für Bahnfahrten erstatten lassen

Auch Bahnreisende können sich Kosten erstatten lassen. Voraussetzung ist, dass die Bahnfahrt vor dem 13. März gebucht wurde, also wegen der Corona-Krise nicht angetreten werden konnte. Bei Reisen, die bis zum 30. April 2020 geplant waren, ersetzt die Bahn die Kosten für das Ticket in Form eines Gutscheins. Alternativ kann die Bahnfahrt ohne Zugbindung bis zum 30. Juni 2020 nachgeholt werden.
Spartipp 4: Kosten für Kindertagesstätten erstatten lassen

Seit dem 16. März sind bundesweit Kindertageseinrichtungen geschlossen. Viele Eltern haben die Gebühren für die Betreuung bereits bezahlt. Entsprechend können diese Beiträge zurückgefordert werden. Manche Kommunen haben schon erklärt, Eltern die Gebühren zu erstatten. Auch bei Kindertagesstätten in nicht kommunaler Trägerschaft sollte um eine Erstattung der Beiträge gebeten werden.

Spartipp 5: Fahrtkosten zur Arbeit einsparen

Viele Beschäftigte wurden im Zuge der Corona-Krise ins Home Office geschickt. Zwar ist die Ausübung des Berufs von der Kontaktsperre ausgenommen und stellt die bloße Befürchtung, sich auf dem Weg zur Arbeit zu infizieren, keine Rechtfertigung für Abwesenheit dar. Aber es ist sinnvoll, sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, ob die Arbeit vorübergehend im Home Office geleistet werden kann. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann ein Beitrag zur sozialen Distanzierung geleistet. Gleichzeitig spart der Arbeitnehmer die Kosten für die Fahrt zur Arbeit.

Spartipp 6: Geld in Aktien statt auf Sparkonten anlegen

Im Zuge der Corona-Krise sind weltweit die Börsen abgestürzt. Daher ist jetzt eine günstige Gelegenheit, in Aktien und ETFs zu investieren. Sobald die Krise überstanden ist, werden die Aktienkurse wieder steigen. Die Deutschen gelten als risikoscheu. Viele halten ihr Geld in sicheren Anlagen, beispielsweise auf Tagesgeldkonten. Wegen der langjährigen Niedrigzinsen ist dabei die Rendite extrem gering.

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Angesichts der Corona-Krise ist mit einer baldigen Zinswende nicht zu rechnen. Es ist also sinnvoll, Anlagen von Sparkonten oder Tagesgeldkonten abzuziehen und auf dem Aktienmarkt einzusteigen. Dabei ist es empfehlenswert, breit gestreute Indexfonds (ETF) in das Depot zu nehmen, um die Risiken zu minimieren.

Spartipp 7: Lebensversicherungen behalten

Manche Konsumenten mit kapitalgedeckten Lebensversicherungen denken darüber nach, diese zu kündigen. Die meisten Finanzexperten raten hiervon ab. Da die Nachfrage nach sicheren Anlagen steigen wird, dürften die Kurse von Anleihen in Zukunft anziehen. Daher sollten Lebensversicherungen nicht vorschnell gekündigt werden.

Spartipp 8: Zuschüsse des Staates für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige

Der Bund hilft Kleinunternehmern und Solo-Selbständigen, indem Zuschüsse zu den Betriebskosten gezahlt werden. Diese Hilfen richten sich an Kleinunternehmer und Freiberufler, die in Folge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, beispielsweise Künstler, Grafiker, Fotografen, Journalisten, Berater, Dolmetscher, IT-Dienstleister, Selbständige in der Logistik und im Handwerk.
Die Soforthilfe bei Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten beträgt bis zu 9.000 Euro und bei Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten bis zu 15.000 Euro. Antragsteller müssen versichern, dass der Liquiditätsengpass nach dem 11. März 2020 durch die Corona-Krise entstanden ist. Dieses Programm ist zunächst auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt. Das Gesetz wird von den Bundesländern ausgeführt. Daher ist der Antrag beim Wirtschaftsministerium des jeweiligen Landes zu stellen. Dies soll möglichst auf elektronischem Weg geschehen. Viele Bundesländer bieten darüber hinaus weitere Hilfen an.

Spartipp 9: Günstige Kredite für Unternehmer

Zusätzlich hilft der Staat Unternehmern, indem über die KfW günstige Kredite vergeben werden. Die Anträge sollen in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Die KfW übernimmt einen Teil des Risikos der Hausbank. Für kleine und mittelständische Unternehmen werden bis zu 90 Prozent des Risikos übernommen. Der Zinssatz für einen solchen Kredit ist dadurch geringer als üblich.

Spartipp 10: Steuerstundungen und Kurzarbeitergeld

Kleinunternehmer und Solo-Selbständige können wegen der Corona-Krise beim Finanzamt Steuerstundungen bis zum Ende dieses Jahres beantragen. Es ist auch möglich, darum zu bitten, dass die Steuervorauszahlungen vorübergehend reduziert werden. Hierzu müssen Unternehmer erklären, dass ihre Einkünfte im Jahr 2020 voraussichtlich niedriger ausfallen werden als erwartet. Als Beleg können rückläufige Auftragseingänge oder Stornierungen dienen. Auch die Anordnung, die Geschäftsräume zu schließen, kann als Nachweis dafür akzeptiert werden, dass die festgelegte Vorauszahlung zu hoch angesetzt wurde. Für ihre Beschäftigten können Unternehmer darüber hinaus Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.


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