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Negativzinsen bei Smartbroker: So lassen sie sich vermeiden
Negativzinsen bei Smartbroker: So lassen sie sich vermeiden

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Der erst Ende 2019 gestartete Smartbroker gehört zu jenen Online-Brokern, welche ihren Kunden ungeliebte Negativzinsen auf ihre Einlagen berechnen. Dieses Verwahrentgeld wird jedoch nur unter bestimmten Umständen fällig. Wer vorausschauend handelt, kann die unerwünschten Extrakosten leicht vermeiden.
Negativzinsen liegen im Trend

Smartbroker* bieten seinen Kunden eine kostenlose Depotführung an. Jedoch erhebt der Online-Broker ein Verwahrentgeld in Höhe von 0,5 % p.a. Derartige Strafzinsen sind bei vielen Banken mittlerweile gang und gäbe. Zurzeit gibt es jedoch nur eine Handvoll von Online-Brokern, welche auf die Einlagen ihrer Kunden Negativzinsen erheben. Allerdings steigt diese Zahl allmählich an. Wer also von Strafzinsen abgeschreckt wird, könnte in absehbarer Zukunft bei der Auswahl eines passenden Online-Brokers stark eingeschränkt werden.

Negativzinsen mit Einschränkungen

Im Gegensatz zu manch anderem Online-Broker erhebt Smartbroker das Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 % nicht bereits ab dem ersten Euro auf dem Verrechnungskonto. Stattdessen fallen erst dann Strafzinsen an, wenn die durchschnittliche Einlagenquote mehr als 15 % des Depotvolumens ausmacht. Ferner gelten die Negativzinsen nur für jenen Teil der Einlagen, welcher über den besagten 15 % liegt.

Smartbroker*

Um dies mit einem konkreten Beispiel zu verdeutlichen: Falls das Depotvolumen eines Anlegers beispielsweise 100.000 Euro beträgt, dürfen maximal 15.000 Euro zusätzlich an Cash auf dem Verrechnungskonto gelagert werden. Überschreitet ein Anleger diese Marke nun, in dem er z. B. 20.000 Euro auf dem Konto lagert, fallen Strafzinsen an. Die fälligen 0,5 % werden jedoch nur von den überschüssigen 5.000 Euro abgezogen.

Eine zweite Einschränkung betrifft den hierfür berücksichtigten Zeitraum. Entscheidend dafür, ob und in welcher Höhe Negativzinsen anfallen, ist ausschließlich der vierteljährliche Durchschnitt der Salden. Das bedeutet, dass kurzfristige Überschreitungen der Grenze von 15 % nicht unmittelbar Strafzinsen nach sich ziehen.

Wer also nur ein paar mal über einen kurzen Zeitraum die Grenze überschreitet, weil beispielsweise eine größere Menge an Wertpapieren veräußert wurde, muss bei Smartbroker nicht mit einem Verwahrentgeld rechnen. Kurzfristig höhere Kontosalden können problemlos von niedrigeren Kontoständen über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeglichen werden.

Wird jedoch längerfristig mehr als 15 % Cash eingelagert, fallen zum Ende jedes Quartals Strafzinsen auf den durchschnittlichen Überschussbetrag jenseits der 15 % an.

Zuletzt macht Smartbroker* für sogenanntes “fresh money” eine Ausnahme. Wird Geld auf das Verrechnungskonto überwiesen, wird dieses innerhalb der ersten drei Monate nicht bei der Berechnung des Verwahrentgeldes berücksichtigt. Beträgt die Geldmenge auf dem Konto also z. B. 10 % des Depotvolumens und steigt durch eine neue Überweisung auf 20 %, würden die nun überschüssigen 5 % erst nach einer dreimonatigen Verweildauer zu Negativzinsen führen. Diese dreimonatige Investitionsphase wird jedoch nur für Überweisungen gewährt. Verkaufserlöse, Dividenden oder ähnliche Rückflüsse aus dem Depot fließen sofort in die Berechnung mit ein.

Bei Währungskonten in SEK, JPY, DKK und CHF werden zudem Negativzinsen in abweichender Höhe (üblicherweise 0,75 % p.a.) erhoben.

Können die Strafzinsen bei Smartbroker umgangen werden?

Die effektivste Möglichkeit, Negativzinsen zu umgehen, ist es, möglichst wenig Geld auf dem Verrechnungskonto zu lagern. Wer sich Geld zurückhalten möchte, um auf eine günstige Situation am Markt zu warten, kann dies in der Zwischenzeit z. B. bei einer Bank lagern, welche selbst keine Negativzinsen erhebt. Diese Methode kann jedoch Anleger, welche in der Lage sein wollen, sehr kurzfristig zu reagieren, einschränken.

Am besten lassen sich die Negativzinsen vermeiden, indem Anleger vorausschauend Geld einlagern. Der dreimonatige Aufschub für neue Überweisungen ermöglicht es, rechtzeitig für ausreichend Liquidität zu sorgen, falls in naher Zukunft günstige Kursschwankungen erwartet werden.

Smartbroker*

Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Die prozentuale Cash-Quote, welche für die Berechnung der Strafzinsen entscheidend ist, wird nicht direkt von Smartbroker angezeigt. Sie muss stattdessen aus den Daten der Finanzübersicht auf dem Smartbroker-Kunden-Portal selbst berechnet werden. Wer häufig Geld überweist und wieder anlegt/abzieht muss aufpassen, hierbei nicht den Überblick zu verlieren.

Für langfristige Anleger und ETF-Sparer stellen die Negativzins-Regelungen von Smartbroker* hingegen kein Problem dar.

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