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Kryptos versteuern: Diese fünf Dinge musst du wissen 
Kryptos versteuern: Diese fünf Dinge musst du wissen 
Daniel Robrecht

Daniel Robrecht Investor shield

Profi Investor

Kryptowährungen bieten für Anleger die Chance auf hohe Gewinne. Doch wenn sich der private Geldbeutel füllt, will meist der Staat einen Teil der Gewinne für sich haben. Während beim privaten Handel mit Aktien der Broker automatisch den Freibetrag berechnet und die Abgeltungssteuer einbehält, sieht dies bei Kryptowährungen anders aus. Hier muss man sich noch etwas intensiver mit der Besteuerung beschäftigen, zugleich sind zukünftige Veränderungen der Besteuerung möglich oder sogar wahrscheinlich. Nichtsdestotrotz gibt es im folgenden Beitrag fünf Dinge, die du hinsichtlich der Besteuerung von Krypto-Investments aktuell wissen musst.

Kryptowährungen sind keine Kapitalanlage

Bei Kryptowährungen handelt es sich nicht um eine Kapitalanlage im steuerlichen Sinne. Digitale Währungen sind heute nur begrenzt im Alltag einsatzfähig. Deshalb liegt der Fokus wohl eindeutig auf der Erzielung von Kursgewinnen. Doch für den Gesetzgeber bedeutet dies nicht, dass Bitcoin und Co. heute der Abgeltungssteuer unterfallen, sodass es sich um eine Kapitalanlage handeln würde. Die Gewinne aus dem Krypto-Handel zählen nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vielmehr handelt es sich um ein sogenanntes sonstiges Wirtschaftsgut, welches den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften unterfällt. 

Krypto-Gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei  

Bei der Versteuerung von Kryptowährungen gibt es die sogenannte Spekulationsfrist. Wenn zwischen der Anschaffung der digitalen Währung und dem Verkauf ebendieser über ein Jahr liegen, ist der gesamte Gewinn steuerfrei. Es ist noch nicht einmal notwendig, die Gewinne dann in der Steuererklärung anzugeben. Die Jahresfrist beginnt am Tag nach der Anschaffung und endet exakt am Tag des Verkaufs der Kryptos.

Unter Umständen 600 Euro Freigrenze

Wenn du innerhalb des Jahres die Kryptowährung verkaufst, gibt es eine Freigrenze von 600 Euro. Solange die Gewinne unter 600 Euro bleiben, musst du keine Steuern zahlen. Allerdings umfasst diese Freigrenze alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Kalenderjahres. Zudem sollte dir bewusst sein, dass es sich nicht um einen Freibetrag handelt, sondern eben um eine Freigrenze. Wenn diese überschritten wird, musst du den gesamten Gewinn besteuern.

Verlustrechnung nicht mit anderen Einkünften

Grundsätzlich verrechnet das Finanzamt Gewinne und Verluste aus verschiedenen Einkunftsarten miteinander. Wer jedoch mit dem Handel der digitalen Währungen Gewinne oder Verluste erzielt, kann diese nur mit den Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Zugleich ist es möglich, diese auf das Vorjahr zurück- oder die Folgejahre fortzutragen.

Einkommenssteuersatz entscheidend

Für die Besteuerung von Kryptowährungen gibt es keinen Kapitalertragssteuersatz. Dies führt dazu, dass du bei hohen Gewinnen oder einem überdurchschnittlichen Einkommen deutlich mehr als die 25 % Abgeltungssteuer zahlen musst. Entscheidend ist dein persönlicher Einkommenssteuersatz, der sich aus all deinen Einkünften ergibt.

Jeder Handel ist riskant. Keine Gewinngarantie. Jeglicher Inhalt unserer Webseite dient ausschließlich dem Zwecke der Information und stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Dies gilt sowohl für Assets, als auch für Produkte, Dienstleistungen und anderweitige Investments. Die Meinungen, welche auf dieser Seite kommuniziert werden, stellen keine Investment Beratung dar und unabhängiger finanzieller Rat sollte immer wenn möglich eingeholt werden.

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Daniel Robrecht

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Profi Investor

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Profi Investor

Nach seinem Rechtswissenschaften- und Management-Studium entschied sich Daniel für eine Tätigkeit als freiberuflicher Autor. Als Investor sammelte er jahrelang Erfahrung mit Aktien & Kryptowährungen. Durch gezielte Weiterbildungen hat er sich umfangreiches Wissen rund um die Kapitalmärkte, Aktien, Kryptowährungen und Decentralized Finance angeeignet. Primär konzentriert sich Daniel auf allgemeine Markttrends, spannende Aktien, Wirtschaftsnachrichten und den digitalen Währungsmarkt. Auch im Privatleben gibt es für ihn keinen Tag ohne die Finanzmärkte. Als Autor schreibt Daniel u.a. für Business2Community oder cryptonews.com.
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