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Vermögenswirksame Leistungen mit ETFs
Vermögenswirksame Leistungen mit ETFs

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Viele Unternehmen setzen sie gezielt ein, um sich als fürsorgliche Arbeitgeber zu positionieren, manche Arbeitnehmer müssen sich aktiv bei Ihren Chefs danach erkundigen. Es geht um Vermögenswirksame Leistungen. Hinter diesem etwas schwerfälligen Begriff verbirgt sich eine gesetzliche Regelung, die Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Vermögensbildung an die Hand geben soll. Dabei werden auf Antrag des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber Teile vom Bruttogehalt – anstatt sie direkt an diesen auszuzahlen – als besondere Sparform angelegt – und zwar bis zu 40 Euro pro Monat.
Viele Unternehmen unterstützen diese Sparform durch einen zusätzlichen Bonus auf das Bruttogehalt und bei bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine staatliche Förderung möglich, die sogenannte „Arbeitnehmersparzulage“. In der Regel läuft ein Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen sechs Jahre und nach einem Ruhejahr ohne Einzahlung erfolgt die Auszahlung – zur freien Verwendung. Die Vertragslaufzeit wird dabei ab Anfang des Jahres, in dem die Beantragung erfolgt ist, gezählt.

So können Vermögenswirksame Leistungen verwendet werden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Vermögenswirksamen Leistungen genutzt werden können. Je nach Form unterscheiden sich hier auch die Fördermöglichkeiten, die der Staat oben drauflegt. Viele Sparer bauen sich mit den Vermögenswirksamen Leistungen ein weiteres Sparkonto auf, indem sie den Betrag bei Ihrer Bank als Banksparplan anlegen.

Insbesondere bei der Planung eines Immobilienkaufs oder der Modernisierung einer Immobilie in naher Zukunft können die Leistungen zum Beispiel auch in einen Bausparvertrag oder ein Immobiliendarlehen fließen. Bei den eher schlechten Renditeaussichten bei diesen Anlageformen brauchen sich Sparer aber nicht entmutigen lassen. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, Vermögenswirksame Leistungen zu nutzen: als Anlage in einen Aktienfonds.

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Nicht jede Bank bietet diese Sparform an, aber es lohnt sich, bei seiner Hausbank einmal nachzufragen oder im Internet, z.B. bei den Direktbanken gezielt nach VL-Aktienfonds zu suchen. Diese Form hat einen klaren Vorteil: das eingezahlte Geld „arbeitet“ am Aktienmarkt weiter und somit lockt eine deutlich bessere Rendite als bei einer konservativen Anlage bei der Bank. Natürlich ist der Aktienmarkt Schwankungen unterworfen, sodass, auch bei einer breiten Anlageentscheidung wie in einen ETF auf den MSCI World, etwas mehr Zeit eingeplant werden sollte als die vorgesehenen sieben Jahre Spardauer.

Ein Depot für Vermögenswirksame Leistungen eröffnen

Zunächst einmal sollte man mit seinem Chef oder der Personalabteilung seines Unternehmens sprechen, ob und in welcher Höhe Vermögenswirksame Leistungen überhaupt gezahlt werden. Anschließend benötigt man ein Depot, das für Vermögenswirksame Leistungen genutzt werden kann. Hier gibt es einige Anbieter auf dem Markt, die VL-Depots zu leicht unterschiedlichen Konditionen anbieten, was etwa die Anzahl der besparbaren Fonds, die monatlichen Ausführungsgebühren auf den Sparplan oder jährliche Depotführungsgebühren angeht.

Diese sollte man detailliert vergleichen und gut abwägen, denn die Depotgebühren können bei vielen Anbietern bei ca. zehn bis 12 Euro pro Jahr und Ausführungsgebühren bei um die 0,2% pro monatlicher Sparplanausführung liegen. Bei geringen Sparraten können also die Gesamtgebühren deutlich negativ auf die Rendite einwirken, sodass hier überlegt werden sollte, insbesondere die fixen Depotgebühren durch höhere Sparraten möglichst gut auszunutzen. Zahlt der Arbeitgeber bspw. nur einen geringen Betrag als Bonus, sollte hier überlegt werden, mit eigenen Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze aufzustocken.
Hat man einen Anbieter gefunden, bei dem einem Fonds-Angebot und Konditionen zusagen, eröffnet man dort ein VL-Depot. Dies geht in vielen Fällen heutzutage natürlich oft online.

Die Fondsauswahl

Anbieter von VL-Depots bieten ihren Kunden meist ein vielfältiges Angebot an Fonds, die über Vermögenswirksame Leistungen bespart werden können. Diese nennt man oft „VL-fähig“. Hier gilt es, wie immer bei der Anlage in Wertpapierfonds aktiv gemanagte und passive gemanagte Fonds zu unterscheiden. Aktiv gemanagte Fonds werden von einem Manager der ausgebenden Gesellschaft betreut. Er ist auf die gute Performance – möglichst eine Überperformance zum Markt – bedacht und er entscheidet daher zum Beispiel, welches Wertpapier mit welcher Gewichtung im Fonds gehalten wird.

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Dieses Management kostet in der Regel erhöhte laufende Gebühren, zusätzliche Ausgabeaufschläge oder Ähnliches. Wer auf günstige laufende Kosten bedacht ist, wählt hier einen ETF, einen indexabbildenden Fonds. Diese zeichnen sich durch niedrige Kosten aus, da sie eben nicht „persönlich“ optimiert werden, sondern das abbilden, wozu sie aufgelegt wurden: ihren zugrundeliegenden Index. Nur wenn sich dieser ändert, müssen hier Anpassungen vorgenommen werden. Für Anleger ist dies eine deutlich transparente Anlageart, dazu noch mit geringen Kosten.

Wie bei allen Investitionen sollte auch hier das Rendite/Risiko-Verhältnis im Auge behalten werden. Denn Anlagen an der Börse bieten zwar bessere Renditeaussichten als beispielsweise Banksparpläne, sie sind aber Kursschwankungen unterworfen. Daher sollte jeder für sich persönlich den Anlagehorizont und die Risikoneigung abschätzen und überlegen, welches Schwankungsrisiko im Kurs, genannt „Volatilität“ er bereits ist einzugehen. Am besten bieten sich hier breit gefächerte Indexfonds an, zum Beispiel auf den MSCI World. Bei entsprechendem Anlagehorizont bieten diese gute Aussichten, langfristig solides Wachstum zu erzielen und das Schwankungsrisiko deutlich zu überwiegen.

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Vom Arbeitgeber das ETF-Depot aufstocken lassen

Ist das Depot eröffnet und ein passender ETF gefunden, muss man nun seinen Arbeitgeber bitten, einen Teil des Bruttogehalts vor der Auszahlung als Lohn als Sparplan in eben dieses Depot umzuleiten. Gerade bei größeren Unternehmen, stellen die Personalabteilungen oder die Depotbank praktischerweise vorgefertigte Formulare bereit. In diesen gibt man den Fonds an, in den eingezahlt werden soll – meist per Name und WKN oder ISIN – und die Nummer des Depots und die Bank, bei der das Depot eröffnet wurde.

Zudem legt man nun die Summe fest, die vom Bruttolohn als Vermögenswirksamen Leistungen abgezweigt werden soll. Dies können maximal 40 Euro pro Monat sein und werden teilweise oder ganz vom Arbeitgeber übernommen oder können vom Arbeitnehmer aufgestockt werden – sogar auch rückwirkend bis zum Jahresanfang.

Vermögenswirksame Leistungen mit ETFs – langfristiger Vermögensaufbau mit Perspektive

Mit Einreichung beim Arbeitgeber werden fortan automatisch monatlich Anteile des gewünschten Fonds gekauft und helfen so über die Zeit nebenbei bei der Vermögensbildung. Die Fondsanteil sind allerdings für eine Veräußerung zunächst für sieben Jahre gesperrt. ETFs entfalten aber sowieso gerade auf lange Sicht ihre Renditewirkung. Daher bietet sich an, nach Ablauf der Frist diese einfach mit einem neuen Vertrag über Vermögenswirksamen Leistungen einfach weiter zu besparen.

Im Vergleich zu Banksparplänen mit niedrigen Zinsen können so langfristig Zins und Zinseszins auch für private Anleger vorteilhaft genutzt werden.

Tipp
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