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Was die Finanztransaktionssteuer für ETF-Anleger bedeutet
Was die Finanztransaktionssteuer für ETF-Anleger bedeutet

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Spätestens im Jahr 2021 soll es so weit sein. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) treibt momentan mit massivem Nachdruck die Finanztransaktionssteuer für große deutsche Unternehmen voran. Was genau die Finanztransakstionssteuer für ETF-Anleger bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was genau ist die Finanztransaktionssteuer?

Die Finanztransaktionssteuer ist eine Aktiensteuer auf den Erwerb. Es werden also nicht die erzielten Gewinne besteuert, sondern die Order an sich. Was ursprünglich als Maßnahme zur Eindämmung von Derivategeschäften und Währungsspekulation gedacht war, wäre in der aktuellen Version eine Steuer auch für den kleinen Sparer, der in Aktien, ETF, und private Rentenversicherungen investiert. Große Unternehmen, Derivate und der Handel mit Währungen sind nämlich explizit von der Steuer befreit. Die geplante Aktiensteuer soll 0,2 % auf das Ordervolumen betragen. Das bedeutet, der Anleger zahlt für eine Order von 1000 Euro, zusätzlich zu den Transaktionsgebühren, zwei Euro Aktiensteuer.

An der geplanten Börsensteuer beteiligen sich neben Deutschland auch die Länder Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien.

Wer also nach Einführung der Steuer Aktien von Unternehmen mit Hauptsitz in einem dieser Länder kauft, soll demnach eine Steuer von 0,2 Prozent entrichten. Laut Gesetzesentwurf soll dies aber nur für Aktien von Unternehmen mit einem Börsenwert von mehr als einer Milliarde Euro gelten.

Wie wirkt sich die Finanztransaktionssteuer auf den Kauf von ETF aus?

Indexfonds sind von der Steuer genauso betroffen wie aktiv gemanagte Fonds. Auch Finanzprodukte zur Altersvorsorge, wie beispielsweise die Riesterrente oder die fondsgebundene Rentenversicherung, sind von der Steuer betroffen. Die Pläne sehen vor, dass die Transaktionssteuer direkt von der Order abgezogen und von der Depotstelle oder Versicherung abgeführt wird. Insbeondere für Altersvorsorgeversicherungen ist die Besteuerung in der Kritik. Diese Produkte wurden so gestaltet, dass jeder Bürger einen Anreiz, in Form von steuerlicher Entlastung, bekommt, wenn er sich selbst um seine Altersvorsorge kümmert. Mit der Finanztransaktionssteuer wird der Anleger nun erneut besteuert, wenn er privat für das Alter vorsorgt.

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Die Besonderheit bei ETFs ist die Tatsache, dass die Emittenten sehr häufig handeln müssen, um den ETF dem Index anzupassen. Wenn die ETF-Anbieter die geplante Steuer bei jeder Indexanpassung bezahlen müssten, würden die Kosten eines DAX-ETF beispielsweise stark steigen. Ein ETF auf den S&P 500 wäre wiederum von der Steuer nicht betroffen. Aus diesem Grund liegt die Vermutung nahe, dass ETF-Anbieter in den genannten Märkten in Zukunft mehr auf synthetisch-replizierende ETFs, sogenannte Swap-ETFs,  setzen, da die geplante Steuer bei Derivaten nicht greifen soll.

Finanzminister Olaf Scholz (© Olaf Kosinsky, QS:P170,Q30108329 , 2019-09-10 SPD Regionalkonferenz Olaf Scholz, MG 2532, CC BY-SA 3.0 DE)

Auch wenn das Thema hitzig diskutiert wird, müssen sich Anleger vor Augen führen, dass die Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer in absoluten Zahlen nicht so gravierend ist, wie man es bei der medialen Aufmerksamkeit vermuten könnte. Bei einem Sparplan über 40 Jahre und einer angenommenen jährlichen Rendite von sieben Prozent, hätte der Anleger ohne Finanztransaktionssteuer ein Endvermögen von 497.000 Euro. Rechnet man die monatlich anfallende Transaktionssteuer mit ein, stehen im Ablaufergebnis 496.000 Euro, also 1000 Euro weniger, auf der Habenseite. Klar ist es ärgerlich, wenn diese 1000 Euro am Ende fehlen, aber arm wird man als durchschnittlicher ETF-Sparer dadurch nicht. Vielen geht es eher um das Prinzip und um das Zeichen, welches diese Steuer setzt. Der private Sparer wird für seine Spardisziplin, durch die er im Alter unabhängig sein kann, bestraft, während große Finanzakteure, die mit Spekulationen in der Vergangenheit einiges an Schaden angerichtet haben, sogar explizit von der Steuer ausgenommen werden.

Für Kleinanleger, die sich mit ETF eine private Altersvorsorge aufbauen möchten, ist das natürlich ein negatives Zeichen. Ob Olaf Scholz seiner Partei mit der Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer und der Verschonung der großen Akteure einen Gefallen getan hat, wird die Zukunft zeigen.


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